Der Weg zum gewerblichen Masseur

Modularer, berufsbegleitender Aufbau

Der Modulare Aufbau

Unser Weg zum gewerblichen Masseur kann nebenberuflich beschritten werden. Deswegen haben wir die einzelnen Inhalte in verschiedenen Modulen zusammengefasst, die man auch hintereinander machen kann. Das hat den Vorteil, dass man hat soviel Zeit hat wie man braucht und man kann zwischenzeitlich auch genügend praktische Erfahrungen sammeln, die man in hauptberuflichen Ausbildungen so nicht machen kann, weil diese Ausbildungen zeitlich sehr komprimiert sind.

Die Kurse finden entweder unter der Woche am Abend oder am Wochenende statt. Bei größeren Kursen werden die Kurse mit einer Intensivwoche angeboten um die Kurse zu verkürzen. Ein Vorteil unseres Institutes ist unsere zeitliche Flexibilität, die aus der kleinen Guppengröße, von maximal 8 Teilnehmern, resultiert. Die Gruppe kann sich also in einem gewissen Rahmen, die Kurszeiten selbst einteilen. Die verschiedenen angebotenen Module die für den gewerblichen Masseur benötigt werden sind:

  • Ganzheitliche Klassische Massage
  • Lymphdrainage nach Dr. Vodder modifiziert nach Pfeiffer
  • Fußreflexzonenmassage mit Moxen
  • Bindegewebsmassage nach Dicke und Schröpfen
  • Segementmassage und Stäbchenmassage
  • Akupunkt Meridian Massage mit vertiefenden Diagnoseverfahren und Punktbehandlungen
  • Vertiefende Theorie und Ganzheitliche Methoden

Gesetzliche Grundlagen

  • Was darf der gewerbliche Masseur machen?

Der gewerbliche Masseur darf selbstständig an gesunden Menschen arbeiten, also eine Praxis aufmachen, oder unselbstständig an gesunden Menschen arbeiten. Dies ist also klassischer Weise in einem Hotel, in einem Wellnessbetrieb, oder in einer Praxis bei einem gewerblichen Masseur möglich.

Das Gewerbe des gewerblichen Masseurs ist ein gebundenes und dadurch geschütztes Gewerbe. Massieren an gesunden Menschen ist nur dem gewerblichen Masseur möglich. Der Physiotherapeut oder der Medizinische Masseur darf keine gesunden Menschen massieren, außer sie erlangen auch den Status des gewerblichen Masseurs. Das klingt auf den ersten Blick nicht ganz schlüssig weil diese Berufsgruppen ja mit kranken Menschen arbeiten dürfen wie wir später noch hören werden. Der Grund dafür liegt in der Geschichte. Der gewerbliche Masseur war vor dem Medizinischen Masseur da und durfte früher schon mit gesunden Menschen selbstständig arbeiten, der „Heilmasseur alt“ allerdings nicht, weil er viel weniger Ausbildungsstunden hatte. Diesen Status konnte der Gesetzgeber nicht ab erkennen also blieb der. Im Laufe der Neuregelung des Massagegesetzes wurden aber noch 2 weitere Berufgruppen eingeführt die etwas anderes dürfen wie der gewerbliche Masseur.

  • Was darf der Medizinischer Masseur machen?

Der Medizinische Masseur darf nur unselbstständig mit kranken Menschen arbeiten. Das bedeutet er darf nur unter Anleitung eines Arztes oder eines Physiotherapeuten arbeiten, also klassischer Weise in einer Klinik, Kursanstalt, Krankenanstalt, oder Praxis in der mindestens einer der oben genannten Personen zu finden ist. Allerdings darf der Medizinische Masseur keine Praxis eröffnen und selbstständig arbeiten, außer er erlangt den Status des gewerblichen Masseurs. Da beide Berufsgruppen gleich viel Unterrichtsstunden und die annähernd gleichen Inhalte haben, kann der gewerbliche Masseur auch den Status des Medizinischen Masseurs erlangen und umgekehrt der Medizinische Masseur des Status des gewerblichen Masseurs. Wie das genau geht findet ihr weiter unten. Beide Ausbildungen bilden sozusagen eine gute Basisausbildung. Wenn man noch mehr wissen möchte kann man dann die Aufschulung zum Heilmasseur machen. Allerdings benötigt man dafür den Medizinischen Masseur.

  • Was darf der Heilmasseur machen?

Der Heilmasseur darf wie der Physiotherapeut selbstständig mit kranken Patienten, nach Diagnose eines Arztes (Verordnung) arbeiten. Er kann somit auch wie der Physiotherapeut auf Basis einer Verordnung (Rezept) mit Krankenkassen abrechnen. Hier gelten von den verschiedenen Krankenkassen aktuell andere Abrechnungssätze für die gleichen Leistungen. Außerdem gibt es auch einen Unterschied zu den Sätzen von den Physiotherapeuten weil die auch früher da waren und schon die besseren Verträge haben. Der Heilmasseur darf Heilmassagen, Lymphdrainagen und Reflexzonentherapien, sowie mit einer dementsprechenden Zusatzqualifikation Hydro-, und Balneotherapien, Ultraschalltherpie, Elektrotherapie, Kälte,- und Wärmetherapien.

Da der Heilmasseur selbstständig mit kranken Patienten arbeiten darf, bekommt er den gewerblichen Masseur, im Gegensatz zum Physiotherapeuten, dazu „geschenkt“. Das klingt jetzt recht kompliziert, aber wenn man weiß, dass der Physiotherapeut in seiner Basisausbildung nur Grundlagen der Massage erlernt, die nur zu Heilzwecken dienen, wird es wieder viel verständlicher. Der Physiotherapeut muss, wenn er gewerblich massieren möchte, die verkürzte Ausbildung zum gewerblichen Masseur machen, um dies an gesunden Menschen zu dürfen.

  • Was darf der Physiotherapeut machen?

Der Physiotherapeut ist hauptsächlich für Bewegungstherapie und in Grundkenntnissen der Massage ausgebildet. Die Bewegungstherapie oder Physiotherapie hat das Ziel über verschiedene Methoden wie Muskeldehnungen, Training auf instabilen Unterlagen, (Propriorezeptives Training), Wahrnehmungsübungen und Massagen muskuläre Dysbalancen im Körper zu beseitigen. Außerdem beschäftigt sich der Physiotherapeut viel mit neurologischen Erkrankungen.

  • Wie erlange ich den gewerblichen Masseur?

Dazu muss ich erst einmal die Theoretischen Grundlagen wie Anatomie der Muskeln, der Knochen, der inneren Organe, des Nervensystems, die physiologische Grundlagen, Recht, erste Hilfe, Physik, Kommunikation, Umweltschutz, Dokumentation, um die wichtigsten zu nennen, und die praktischen Grundlagen wie 6 Massageformen, Wickel und Packungsanwendungen, Wasseranwendungen und Güsse, Kälte und Wärmetherapie, Ultraschall und Elektrotherapie, in 834 Unterrichtsstunden, erlernen. Zu den gültigen 6 Massageformen zählen, Marnitz Therapie, Bindegewebsmassage nach Dicke oder nach Häfelin, Segmentmassage, Lymphdrainage nach Dr. Vodder, oder Dr. Földi, Klassische Massage, Akupunkt Meridian Massage und Fußreflexzonenmassage. Hier gibt es am Markt sehr große Unterschiede wie lange die verschiedenen Massageformen unterrichtet werden, weil der Gesetzgeber hier nur „Grundlagen“ vorsieht. Also hier ist Vorsicht geboten.

Ich erachte bei der Marnitz Therapie, Segmentmassage, Bindegewebsmassage, Fußreflexzonenmassage, eine Mindeststundenanzahl von 40 UE als Minimum, bei der Klassischen Massage mit den Theoretischen Grundlagen bei 200 UE als Minimum und bei der Lymphdrainage 160 UE als ein Mindesmaß an Ausbildung. Damit ist für hier kein Homelearning gemeint, wie es bei einigen Mitbewerbern der Fall ist. Schließlich arbeiten wir an Menschen und das Gefühl für den Menschen und das Gewebe kann man nicht aus Büchern lernen, sondern nur durch Erfahrung und Korrektur durch einen qualifizierten Trainer. Erwähnen möchte ich noch, dass diese Studenanzahl bei den meisten Kursen, an unserem Institut noch überschritten werden!

Hat man alle diese Inhalte erlernt,  kann man sich bei der Wirtschaftskammer zur Kommisionellen Gewerbeprüfung anmelden. Diese Prüfung hat verschiedene Teile.

  1. Theoretische, schriftliche Prüfung: Hier werden in 6 Stunden die theoretischen Grundlagen abgeprüft
  2. Die Praktische Prüfung: Hier wird der Prüfling an einem selbst mitgebrachten Klienten, sein praktisches Können unter Beweis stellen
  3. Das Fachgespräch: Hier wird der Prüfling abgefragt, worauf er in der Praxis aufpassen muss, welche gefährlichen Situtionen (Kontraindikationen) kann er wie, vermeiden. Also auch Befunderhebung, wie kann er die Behandlung aufbauen und wen darf er nicht behandeln

Hat man diese Prüfungen bestanden, hat man den „Meisterbrief in der Massage“ erlangt und man muss noch 3 Jahre praktische Erfahrung im Beruf erlangen, um das gebundene Gewerbe an melden zu können. Als letzter Teil fehlt hierzu aber noch die Unternehmerprüfung in der man die Kaufmännischen und Unternehmerischen Grundlagen zu einer erfolgreichen Betriebführung erlangt.

Abschließend möchten wir anmerken, dass wir keinesfalls ein Geschlecht bevorzugen. Um einen besseren Lesefluß und ein leichteres Verständnis des Textes zu gewährleisten, verzichten wir auf ein Genderkorrektes schreiben des Textes!